Wie kann ich das Männerzentrum am Besten erreichen?
Wir sind eine kleine Beratungsstelle mit 5 Mitarbeiter_innen und haben kein Sekretariat oder feste telefonische Sprechstunden. Sie können eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter hinterlassen unter 069 49 50 446 oder alternativ eine E-Mail schreiben an infozentrum@maennerfragen.de
Für uns ist es hilfreich zu wissen warum Sie bei uns anrufen, nennen Sie daher bitte ein Stichwort zu Ihrem Anliegen. Sollten Sie bereits Klient bei uns sein, geben Sie bitte den Namen Ihres jeweiligen Beraters an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht sofort zurückrufen oder -schreiben können, da wir uns tagsüber in Gesprächen befinden. Ihr Anfrage geht jedoch keinesfalls verloren, da wir diese spätestens am Abend notieren. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Ich habe eine Gesprächsauflage bekommen und soll zu Ihnen kommen. Was nun?
Generell wäre es gut, wenn Sie sich zeitnah nach dem Beschluss des Gerichts bei uns melden. Sie können mit uns telefonisch unter 069 49 50 446 in Kontakt treten (dort bitte auf den Anrufbeantworter sprechen) oder eine E-Mail schreiben an infozentrum@maennerfragen.de
Für uns ist es wichtig zu wissen, seit wann Sie den Beschluss vorliegen haben, wie viele Gespräche Sie bei uns machen sollen und bis wann diese erledigt sein müssen. Eine kurze Angabe oder ein Stichwort, warum Sie zu uns kommen (Beziehung, Trennung, Gewalt, Pornographie, etc.) hilft uns nach dem nächsten freien Termin für Sie zu schauen oder Sie auf unsere Warteliste zu setzen, wenn wir für einen gewissen Zeitraum voll belegt sind.
Ich suche für mich selbst Beratung und habe keine Auflage. Geht das auch?
Wir bieten auch Beratung und Therapie ohne Auflagen an. Leider müssen wir Klienten, die vom Gericht geschickt werden zeitlich vorrangiger behandeln.
Sie können mit uns telefonisch unter 069 49 50 446 in Kontakt treten (dort bitte auf den Anrufbeantworter sprechen) oder eine E-Mail schreiben an infozentrum@maennerfragen.de
Für uns ist es wichtig zu wissen, was Ihr Anliegen ist. Es reicht auch ein Stichwort, damit wir eine Idee bekommen warum Sie auf der Suche nach Unterstützung für sich sind. Ebenfalls hilfreich ist es zu erfahren, zu welcher Uhrzeit wir Sie am günstigsten erreichen können für einen Rückruf.
Wir schauen gerne gemeinsam mit Ihnen wann der nächstmögliche Termin bei uns frei ist.
Sollte dies nicht möglich sein, versuchen wir Ihnen alternativ vertrauensvolle Kollegen & Kolleginnen aus der Region Rhein-Main nennen, bei denen Sie eine möglicherweise frühzeitigere Beratung anfragen können, wenn es bei uns mal zeitlich enger sein sollte.
Bekomme ich eine Beratungsbescheinigung bei Ihnen?
Generell stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre Sitzungen bei uns aus. Diese beinhaltet mindestens Angaben darüber wie oft Sie bei uns zu Besuch waren. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, dass die Bescheinigung auch Auskunft darüber gibt, ob Sie sich erfolgreich auf die Therapie eingelassen haben und ob sie von dieser profitieren können.
Grundsätzlich halten wir uns an das Prinzip der Sparsamkeit und der Schweigepflicht, d.h., dass wir keine Auskünfte über die Inhalte der Gespräche geben und nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich in eine formelle Bescheinigung hinein schreiben.
Bescheinigungen erhalten Sie nur bei Anwesenheit, d.h., dass wir Ihnen keine Bescheinigungen für reine Terminvereinbarungen (über Mail oder Telefon) ausstellen, sondern nur für durchgeführte Gespräche.
Wie lang muss ich auf einen Termin warten?
Wir haben meist eine hohe Nachfragesituation. Als kleines Team von 5 Mitarbeiter_innen kann es daher bis zu Ihrem ersten Termin etwas dauern.
Generell müssen wir Klienten mit einer Auflage vorrangig behandeln, da hier Auflagefristen gelten. Hier ist es wichtig, dass Sie sich – sollten Sie eine Auflage haben – zeitnah nach Ihrem Gerichtsbeschluss bei uns melden.
Sollte Ihre Frist kurz vor dem Ablauf sein können wir leider nicht in kürzester Zeit mehrere Termine in einer Woche oder Ähnliches anbieten. Setzen Sie sich bitte immer rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Derzeit arbeiten wir mit einer Warteliste, d.h. dass wir Ihre Daten in einem kurzen Telefongespräch auf einer Liste notieren und uns wieder bei Ihnen melden, wenn einer der Kollegen wieder einen freien Beratungsplatz hat.
Alternativ können wir Ihnen immer auch kluge und vertrauensvolle Kollegen & Kolleginnen aus der Region Rhein-Main nennen, bei denen Sie alternativ nach einer frühzeitigeren Beratung fragen können, wenn es bei uns mal zeitlich enger sein sollte. Sie finden -> HIER weitere Beratungsstellen in Hessen mit denen wir häufiger vertrauensvollen Kontakt hatten.
Kostet die Beratung Geld?
Generell müssen wir für unsere psychotherapeutische Arbeit mit Ihnen ein Honorar verlangen, um uns weiterhin finanzieren zu können.
Wir wissen jedoch um die Vielfältigkeit von Lebenssituationen und auch, dass es nicht für jeden immer einfach ist „über die Runden“ zu kommen, daher können wir in Ausnahmefällen auch über die Reduzierung eines Honorars reden.
Sollten Sie eine Bußgeldauflage an uns haben, verlangen wir natürlich kein Honorar zusätzlich von Ihnen.
Wie lange dauert die Beratung?
In der Regel kann ein Gespräch zwischen 45 Minuten und einer Stunde dauern. Je nach Dringlichkeit und Nachfragesituation können wir Ihnen anbieten wöchentlich, 2-3 wöchentlich oder 4-wöchentlich zu arbeiten.
Manchmal kann es Sinn machen einen Abstand zwischen den Gesprächen herzustellen. Das Leben findet außerhalb der Therapie statt, daher haben größere Abstände den Vorteil, dass es unter Umständen auch mehr Gesprächsmaterial gibt. Kürzere Abstände können in Krisenzeiten hilfreich sein oder, sofern eine Auflage vorliegt, diese in einer gewissen Frist erfüllt sein muss.
Sollten Sie für sich eine Beratung bei uns in Anspruch nehmen wollen – also ohne Auflage – klären Sie gemeinsam mit dem Berater wie viel Sitzungen für Ihr Anliegen Sinn machen könnten.
Sind Sie an die Schweigepflicht gebunden?
Auch wenn wir regelmäßig mit Gerichten oder Jugendämtern Kontakt haben, arbeiten wir unter Schweigepflicht, d.h. wir dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Gesprächsinhalte an Gerichte, Anwälte, Ämter oder Angehörige weitergeben. Die Schweigepflicht ist uns therapeutisch sehr wichtig und nur in Ausnahmefällen kann es Sinn machen gemeinsam eine Schweigepflichtsentbindung zu vereinbaren.
Für uns ist steht im Mittelpunkt, dass Sie in der Beratung die Gelegenheit haben Unterstützung für sich zu finden – auch in Situationen, die sehr schwierig, verfahren oder eskaliert erscheinen. Wir möchten mit Ihnen eine Vertrauensbasis finden, um zu schauen, wie es in einer schwierigen Lebenslage weitergehen kann.
Dabei steht oft nicht nur die Auseinandersetzung mit einer etwaigen Straftat oder einem Fehltritt im Vordergrund, sondern auch die eigene Lebensgeschichte mit Ihren Höhen und Tiefen. Wir möchten mit Ihnen eine Perspektive für die Zeit nach der Krise erarbeiten.
All dies ist nur möglich, wenn Sie sich bei uns auf die Einhaltung der Schweigepflicht verlassen können.
Kann ich an einer Männergruppe teilnehmen?
Wir bieten immer 2-wöchentlich therapeutische Männergruppen zu den Themen Missbrauch, Gewalt und Kinder- und Jugendpornographie an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie an einer der drei Gruppen teilnehmen können – insbesondere dann, wenn Sie vor einem Verfahren stehen oder eine Gesprächsauflage haben. Meist führen wir im Vorfeld zur Gruppenteilnahme mit Ihnen ein Vorgespräch, damit Sie Gelegenheit haben uns kennenzulernen und wir Ihr Anliegen besser verstehen können. Es ist auch möglich, dass es günstiger für Sie sein kann Einzelgespräche wahrzunehmen.
Die Plätze sind für jede Gruppe auf maximal 10-12 Teilnehmer begrenzt, daher können wir nicht immer Termine für die Gruppen anbieten. Da aber in regelmäßigen Abständen Männer die Gruppengespräche erfolgreich beenden, gibt es auch wieder freie Plätze.
Sprechen Sie uns einfach auf die Gruppen an, dann können wir Ihnen Auskunft zu freien Plätzen geben.
Kann ich auch mit meiner Partnerin / meinem Partner kommen?
In einem Erstgespräch können wir gemeinsam klären in welchen Format eine Beratung bei uns für Sie Sinn ergeben kann.
Generell beraten wir regelmäßig Männer, die mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zu uns kommen möchten – also im klassischen Paarberatungsformat. Nicht immer lässt sich jedoch von Beginn an eindeutig sagen, dass eine Einzel- oder Paarberatung Sinn macht. Konflikte können deutlich innerhalb einer Paarbeziehung entstehen – also in Streitkreisläufen zwischen dem Paar – oder aber doch in der Geschichte des Einzelnen / der Einzelnen begründet sein. Oft kommen diese beide Themen aber auch zusammen und vermischen sich.
Sollte im Laufe einer bereits begonnenen Einzelberatung klar werden, dass eine ergänzende Paartherapie hilfreich ist, so würde diese bei einem anderen Kollegen stattfinden oder wir empfehlen Ihnen eine alternative Beratungsstelle im Rhein-Main Gebiet. Gemeinsames, vertrauensvolles therapeutisches Arbeiten entsteht von Beginn an und kann nicht immer nachträglich mit der bisher fehlenden Partnerin bzw. dem Partner nachgeholt werden.
Weitere Informationen zu unserem Beratungsrahmen finden Sie hier.
Ich bin in einer Krise und brauche jetzt praktische Hilfe, geht das bei Ihnen?
Uns sind die vielfältigen Lebenswelten von Männer und Ihren Familien vertraut und wir wissen, dass es im Leben Momente geben kann, in denen man in eine Krise gerät (Trennung, Wohnungslosigkeit, Schulden, etc.). Wir sind eine psychologische Beratungsstelle, d.h., dass wir Sie in der Beratung unterstützen können selbstständig einen Weg aus der Krise zu finden.
Uns ist jedoch bewusst, dass dies nicht immer ausreicht und manchmal einfach praktische Unterstützung notwendig wird, sei es in finanziellen Notlagen oder bei der Suche nach einer Wohnung.
Wir empfehlen Ihnen sich insbesondere in solchen akuten, sozialen Notlagen und Krisenfällen an ausgewiesene Kriseninterventionsstellen zu wenden. Sie finden -> HIER einen Überblick über Angebote in der Rhein-Main Region und im Ballungsgebiet Frankfurt.
Ich befinde mich bereits in Therapie. Kann ich trotzdem zu euch kommen?
Grundsätzlich wäre es gut, wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Therapeuten bzw. der Therapeutin besprechen bei der Sie bereits Vertrauen gefasst haben. Eine Therapie bei zwei Einrichtungen birgt die Gefahr, dass manche Themen nur an einer Stelle besprochen werden und so in jeder Therapie nur bestimmte Aspekte zum Vorschein kommen, nicht aber das Gesamtbild. Dies ist für Ihren therapeutischen Fortschritt meist nicht sehr hilfreich.
Nichtsdestotrotz wissen wir, dass es Situationen geben kann in denen es dennoch Sinn macht bei einer bereits bestehenden Therapie auch bei uns Gespräche wahrzunehmen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es in Ihrer aktuellen Therapie eine klare Empfehlung gibt, dass Sie sich speziell zu einem Thema bei uns melden sollen, zum Beispiel zu einem sexuellen Thema oder einem spezifischen Delikt. Auch kann es ein Vertrauensproblem in Ihrer Beziehung zum aktuellen Therapeuten bzw. Therapeutin geben.
Wir empfehlen Ihnen jedoch vor einer mögliche Überweisung zu uns mit Ihrem bestehenden Therapeuten bzw. Therapeutin zu sprechen, warum und ob Gespräche bei uns zusätzlich Sinn machen.